Die Strecke wurde in zwei Teilabschnitten gebaut. Am 27. Juli 1883 wurde der 15,8 km lange Streckenabschnitt von Doberan (heute Bad Doberan) nach Rostock für den Personenverkehr und am 22. Dezember 1883 für den Güterverkehr in Betrieb genommen. Am 22. Dezember 1883 wurde auch das 40,7 km lange zweite Teilstück von Bad Doberan nach Wismar-Hornstorf in Betrieb genommen. Die Strecke diente hauptsächlich dem lokalen Verkehr und verlief weitgehend entlang der Ostseeküste. Wahrscheinlich wurde aufgrund der hohen Rendite (41%), die aufgrund des starken Ausflugsverkehrs von Rostock bis Bad Doberan begründet war, die WRE schon 1890 verstaatlicht und der Friedrich-Franz-Eisenbahn zugeschlagen wurde.
Das Empfangsgebäude Sandhagen
Die Bahnstation wurde bei Eröffnung der Bahnstrecke am 22. Dezember 1883 in Betrieb genommen. Bei dem Empfangsgebäude handelt es sich um einen Typenbau, wie er auf der Strecke häufig anzutreffen ist. Das giebelständige Gebäude ist aus Backstein gebaut worden. Dahinter befindet sich ein zweistöckiger Anbau, in dem der Bahnhofsvorsteher wohnte. In einem seitlichen Anbau aus Fachwerk war der Güterboden untergebracht.
Was hat sich verändert, was ist geblieben
Das Stationsgebäude ist weitgehend erhalten geblieben. Die seitlichen Anbauten wurden saniert.
Bilder Sandhagen
Luftaufnahme
Die Eisenbahn “kam” am 22. Dezember 1883 nach Sandhagen. Also 48 Jahre nach der Eröffnung der ersten Eisenbahn von Nürnberg nach Fürth 1835. Sandhagen hatte zu diesem Zeitpunkt sehr wenig Einwohner (Ende 2017 waren es 1.200 Einwohner). Sandhagen gehört heute zur Gemeinde Biendorf (Mecklenburg)
Sandhagen (b. Bad Doberan) - Hp - WSANB2 : 14C1 : SD26-Jun 16
Planung und KonzessionAm 19. Juli 1883 gründeten die Hansestädte Rostock und Wismar und das Bahnbetriebsunternehmen Lenz & Co. in Berlin die Wismar-Rostocker Eisenbahn-Gesellschaft (WRE). Sie sollte den Bau und Betrieb einer Nebenbahn zwischen Rostock und Wismar beantragen. Die Mecklenburgische Konzession zum Bau und Betrieb wurde am 19. Juli 1883 (Mecklenburgisches Regierungsblatt Jahrgang 1883 Nr. 22 Seite 152) erteilt.